Visum und Einreise nach Thailand


Besondere Regelungen während Covid-19


Einreise

Seit 1. November 2021 können vollständig geimpfte Reisende aus mehreren Ländern, u.a. Deutschland, Österreich und Schweiz, ohne die bisher erforderliche siebentägige Quarantäne nach Thailand einreisen, sofern sie sich zuvor 21 Tage in Deutschland oder einem anderen Land, für das die Erleichterung (einschließlich Thailands) gilt, aufgehalten haben.

 

Nach der Einreise ist ein PCR-Test verpflichtend. Bis das Testergebnis vorliegt, müssen alle Reisenden in einem von der thailändischen Regierung anerkannten Hotel (SHA+/AQ zertifiziert) auf das Testergebnis warten.

WICHTIG: Vor der Einreise müssen Buchung und Zahlung des Hotels (incl. Transport vom Flughafen zum Hotel) sowie des PCR-Tests nachgewiesen werden, wobei sicher sein sollte, dass das Hotel den „Test & Go-Service" anbietet.

 

Einreise vollständig Geimpfter:

  • Online- Registrierung über die Anwendung ThailandPass. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen.
  • Noch vor dem 1. November 2021 ausgestellte Certificates of Entry (COE) behalten ihre Gültigkeit.
  • Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 US-$, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
  • Nachweis einer vollständigen Impfung für alle Reisenden ab 12 Jahre. Kinder unter 12 Jahre können mit ihren vollständig geimpften Eltern einreisen. Von Thailand anerkannte Impfstoffe:  AstraZeneca, Moderna, Pfizer-BioNTech, COVILO (Sinopharm), CoronaVac (Sinovac), Janssen (Johnson&Johnson) und Sputnik V. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen (Johnson&Johnson) ist eine Impfung ausreichend. Kreuzimpfungen werden anerkannt, sofern die zweite Impfdosis innerhalb des vom Thailändischen Gesundheitsministerium vorgesehenen Zeitrahmen erfolgt. Als vollständig geimpft gelten auch Personen, die nach einer Infektion mit COVID-19 innerhalb von drei Monaten nach Genesung eine Impfdosis der zuvor genannten Impfstoffe erhalten haben. In diesem Fall sind eine medizinische Bescheinigung über die Genesung sowie ein Nachweis über den Erhalt der Impfung erforderlich. Weitere Informationen zur Online-Registrierung über ThailandPass, erforderliche Dokumente COVID-19-Impungen und vorgesehene Impfabstände bei den unterschiedlichen Vakzinen, können in den FAQs des Thailändischen Außen-ministeriums nachgelesen werden.
  • Nachweis der Buchung einer alternativen Quarantäne-Unterkunft oder eines SHA+- Hotels für mindestens eine Nacht für die Wartezeit auf das Ergebnis des nach Einreise durchgeführten PCR-Tests. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
  • Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
  • Negativer PCR-Test nach Einreise. (Ggfs. weiterer Antigentest am sechsten oder siebten Tag nach Einreise. --> bei Einreise über ein Sandbox-Modell)
  • Installation der Tracking-App „MorChana".

Einreise von nicht vollständig geimpften Personen:

Wer nicht oder nicht vollständig geimpft nach Thailand einreisen möchte, für den gilt auch nach dem 1. November 2021 die Pflicht zur zehntägigen Quarantäne in anerkannten Quarantänehotels (ASQ-Hotels).

 

Folgende Schritte sind erforderlich:

  • Online-Registrierung über die Anwendung ThailandPass. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Vor dem 1. November 2021 ausgestellte Certificates of Entry (COE) behalten ihre Gültigkeit.
  • Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 US-$, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
  • Nachweis der Buchung einer alternativen Quarantäne-Unterkunft für die Dauer der Quarantäne. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
  • Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
  • Zwei weitere PCR-Tests nach Einreise.
  • Installation der Tracking-App „MorChana".

 

WICHTIG: Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung.

Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Quarantäne, Isolation und Behandlung sind kostenpflichtig. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt.

Die Deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.

 

Eine Liste der Länder, für die die erleichterten Einreisebedingungen gelten, sowie weitere wichtige Informationen zu dem neuen Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, finden Sie auf der Website der thailändischen Tourismusbehörde. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland.

Einreise unter COE (Certificate of Entry) bis 01.Nov. 2021

Ab November 2020 gilt für alle Ausländer, die eine Einreisegenehmigung erhalten haben und alle Thais, die wieder nach Thailand einreisen wollen, eine Registrierungspflicht über das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.   Für die Ausstellung des COE (Certificate of Entry) über die Website http://coethailand.mfa.go.th mussten folgende Dokumente eingereicht werden

WICHTIG: Vor dem 1. November 2021 ausgestellte Certificates of Entry (COE) behalten ihre Gültigkeit. 

 

1. Kopie des Reisepasses (Seite mit dem Passbild) 

2. Kopie der Auslandskrankenversicherung, die eine Mindestsumme von 100.000,-- US-Dollar für eine mögliche Behandlung von COVID-19 abdeckt. 

3. Kopie des Flugtickets

4. Kopie der Buchungsbestätigung für das Quarantänehotel (ASQ/ALQ) für den Aufenthalt von mindestens 14 Tagen! (Seit 01.05.2021 wurde die Quarantänedauer wieder von 7 bzw. 10 Tagen auf 14 Tage erhöht. Grund dafür sind die steigenden COVID-19 Zahlen ab April 2021)

 

Dokumente, die dann beim Check-in am Flughafen benötigt werden, sind: 

1. Das Certificate of Entry (COE), ausgefülltes Formular T8

2. eine Kopie der Auslandskrankenversicherung, die eine Mindestsumme von

100.000,-- US-Dollar für eine mögliche Behandlung von COVID-19 abdeckt, 

3. Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung (in englischer Sprache), sowie  

4. eine ärztliche Bescheinigung (in englischer Sprache) über einen negativen RT-PCR-Test auf COVID-19. WICHTIG: Die Flugtauglichkeitsbescheinigung und der RT-PCR-Testergebnis dürfen beim Abflug nicht alter als 72 Stunden sein)

 Zusätzlich muss die Tracking AppThailand Plus“ auf das Handy geladen werden 

 

Quarantäne Regelungen (Stand November 2021) 

Ab November 2021 kann unter dem "Test & Go" Programm quarantänefrei eingereist werden. Lediglich 1 Übernachtung in einem zertifizierten Hotel muss gebucht werden (wie oben beschrieben) Sobald ein negatives Testergebnis vorliegt, kann frei im Land gereist werden.

Im Sandbox-Programm wird die Buchung eines zertifizierten SHA+ Hotels für 7 Tage benötigt!

In der "Alternative-Quarantine" wird die Buchung eines zertifizierten SHA+/AQ- Hotels für 10 Tage benötigt (gilt für alle ungeimpften Reisenden älter als 12 Jahre)

 

 

 

 

Hygienemaßnahmen vor Ort:

Nahezu landesweit gilt eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit!  Wer keine Maske trägt, muss mit einem Bußgeld bis 20.000 THB rechnen! In einigen Provinzen gibt es eine nächtliche Ausgangssperre (Stand 05.05.201 in 28 Provinzen zwischen 21.00 / 23.00 Uhr bis 3 / 4 Uhr morgens). Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt und teilweise nur unter Auflagen (u.a. negativer PCR-Test) möglich. Reiseverbindungen (Zug, Bus, Flugzeug) wurden teilweise gestrichen. Mit Verschiebungen ist zu rechnen.  Vor Reiseantritt bitte unbedingt informieren, wie die Situation am Zielort ist und welche Regelungen dort gelten!

Beim Betreten von Geschäften / Malls / Märkten, Parks, Sehenswürdigkeiten oder Behörden wird die Temperatur gemessen. Desinfektionsmittel stehen ebenfalls bereit. Aufgrund der steigenden COVID-19 Fallzahlen sind viele Betriebe (Fitness-Studios, Vergnügungsparks, Schwimmbäder, teilweise Schließung von Restaurants (nur to-go erlaubt), Schließung historischer Stätten, teilweise Schließung von Märkten (z.B. geänderte Öffnungszeiten Chatuchak Markt, BKK) wieder geschlossen!

 

Visa-Erleichterungen gültig ab 07. April 2020

automatische Verlängerung der Aufenthaltsdauer ALLER Visa, welche im Zeitraum 26.03. bis 30.04.2020 ablaufen!
Die Person, deren Visum zum 26. März 2020 abgelaufen ist, wird automatisch bis zum 30. April 2020 verlängert. Es besteht keine Notwendigkeit für diesen Zeitraum eine Visumverlängerung bei der Einwanderungsbehörde zu beantragen und wird in diesem Fall nicht mit einer Geldstrafe von 500 THB pro Tag belegt.
Ausländer, die zwischen dem 26. März 2020 und dem 30. April 2020 ihre 90 Tage Meldung machen müssten, sind in diesem Zeitraum bis auf weiteres vorübergehend von der 90-Tage-Meldung befreit.
Wenn die Verlängerung des Aufenthalts vor dem 26. März abgelaufen ist, muss zuerst die Geldstrafe für den Overstay (500 THB pro Tag) gezahlt werden, bevor man die Verlängerung bis zum 30. April erhalten kann.
Ausländer, die Grenzpässe besitzen, dürfen vorerst in Thailand bleiben. Ausländer mit Grenzpässen müssen Thailand jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dem Eröffnungsdatum der Grenzübergangsstellen verlassen.

Ausländern wird empfohlen, die Ankündigungen zu Einwanderungsmaßnahmen genau zu befolgen, um Aktualisierungen zu erhalten. (Zur Zeit angekündigten Maßnahmen bis 30. April 2020 oder weitere Updates)
Mehr Infos (englisch) dazu hier: https://immigration.go.th/content/visa_auto_extension

Als erweiterte Visum-Erleichterung gewährt die Immigration Phuket Ausländern, die ihr Jahresvisum um ein Jahr verlängern wollen, aber nicht das erforderliche Bankguthaben vorweisen können, ein sog. "Covid-Visum". Dieses berechtigt zum Aufenthalt von weiteren 60 Tagen in Thailand. Die Zeitung „The Phuket News“ zitiert einen pensionierten Ausländer, welcher seit fast zehn Jahren in Thailand lebt und sein Rentnervisum (Retirement Visa / O/A-Visum) erneuern lassen wollte. Sein Antrag wurde abgelehnt, da er auf seinem Bankkonto nicht den Mindestbetrag von 400.000 Baht vorweisen konnte. Er erhielt aber ein Covid-Visum für einen weiteren Aufenthalt von 60 Tagen. (Dieses Visum kann mehrfach verlängert werden und kostet 1.900,-- THB) Oberstleutnant Nareuwat Putthawiro (stellvertretender Leiter der Einwanderungsbehörde Phuket), bestätigte gegenüber der Zeitung „The Phuket News“, dass sich die Bedingungen für eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer mit einem Visum für den Ruhestand nicht geändert haben. Er fügte jedoch hinzu: „Ausländer, die finanzielle Probleme haben und nicht in der Lage sind, die Anforderungen für die Erneuerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu erfüllen, beantragen bitte das Covid-Visum, welches ihnen erlaubt, 60 Tage im Land zu bleiben." 

Generelle Einreise-Anforderungen

Deutsche Reisende benötigen für eine Reise von max. 30 Tagen kein extra Visum. Die Einreise ist mit dem Reisepass (mindestens 6 Monate Gültigkeit) möglich. Auch Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument / Pass. Die 30-tägige Aufenthaltsdauer kann vor Ort bei einem thailändischen Immigration Office um maximal 30 Tage verlängert werden (Kosten: 1.900,— THB). Die Aufenthaltsdauer beginnt wieder neu, wenn man das Land (kurzfristig) verlässt und wieder neu einreist. Die (Visum-) Befreiung wird höchstens zwei Mal pro Kalenderjahr gewährt, wenn diese über Land oder über eine Seegrenze erfolgt. Bei der Einreise mit dem Flugzeug bestehen diesbezüglich keine Beschränkungen. 

 

Wichtig

  1. Bei der Einreise ohne Visum müssen mindestens 10.000 THB bei alleinreisenden oder 20.000 THB als Familie in bar (entweder in Thai Baht oder in einer anderen Währung in umgerechnet der gleichen Höhe) mitgeführt werden (Vermögen auf der Bank oder eine Kreditkarte nützt nichts).
  2. Bei der Einreise muss eine gültige Weiterreise- oder Rückreisebestätigung (gebuchte Flugtickets, Zugtickets o.ä.) innerhalb der genehmigten Aufenthaltsdauer vorliegen.
  3. Ebenso muss eine Unterkunft (zumindest für die ersten paar Tage) auf den Einreiseformularen angegeben werden!

 

Diese Einreisebestimmungen sind im Visa Exemption Rule geregelt und gelten neben Deutschland auch für weitere 64 Länder. (u.a. Österreich, Schweiz, Italien, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich, USA, Südafrika ...)

 

Sofern Reisende kein Rückflug- oder Weiterreise-Ticket bei der Einreise vorlegen können, sind sie generell visum-pflichtig. Einige Fluggesellschaften lehnen die Beförderung ab,  wenn kein Weiter- oder Rückflugnachweis innerhalb der nächsten 30 Tage stattfindet, bzw. kein Visum nachgewiesen werden kann.

 

Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis beginnt ab der Einreise und wird vom Immigration Bureau in den Reisepass gestempelt.

Die Bedeutung der Aufenthaltsdauer/des Visums, sowie die exakte Einhaltung der Aufenthaltsdauer, welche in den Pass gestempelt wurde, wird immer wichtiger: Die Überschreitung der Aufenthaltsdauer führt inzwischen auch zu drastischen Strafen und schlimmstenfalls (bei langfristiger Überziehung der Aufenthaltsdauer) auch zum mehrjährigen Einreiseverbot.

Die Regularien um ein thailändisches Visum zu erlangen bzw. die Aufenthaltsdauer zu verlängern, werden von der Regierung immer wieder verändert und das führt häufig zu Verunsicherung und Diskussionsbedarf - besonders bei Langzeit-Aufenthalten!

Die letzte Änderung zum 01.03.2019 betreffend der Verlängerung der Aufenthaltsdauer des Non Immigrant Visum O/A (auch umgangssprachlich als „Retirement-Visas / Rentner-Visum" bezeichnet) sorgt nun für große Verunsicherung unter den Residenten. Ebenso ist ab 31.10.2019 für die Erteilung des O/A-Visums eine Krankenversicherung verpflichtend. Die Deckungssumme der Krankenversicherung muss mindestens 400.000 THB für eine Krankenhausbehandlung bzw. 40.000 THB für eine ambulante Bahandlung betragen.

Für verschiedene Staaten gibt es für die Einreise nach Thailand ein sogenanntes "Visa on Arrival" (30-tägige Einreise für touristische Zwecke):  

  1. Andorra
  2. Bulgarien
  3. Bhutan
  4. China
  5. Zypern
  6. Äthopien
  7. Fiji
  8. Indien
  9. Kazakhstan
  10. Lettland
  11. Litauen
  1. Maldiven
  2. Malta
  3. Mauritius
  4. Papua New Guinea
  5. Rumänien
  6. San Marino
  7. Saudi Arabien
  8. Taiwan
  9. Ukraine
  10. Usbekistan

 

Aber mal ganz ehrlich: Wer von Euch hat nach einem Thailandurlaub noch nicht davon geträumt auch einmal längere Zeit im Land des Lächelns zu verbringen? Im Folgenden Artikel erfahrt Ihr einiges über die verschiedenen Visum-Arten und welche Möglichkeiten es für Langzeit-Aufenthalte gibt.

Tourist Visum, Non Immigrant Visum und Aufenthaltsgenehmigung


Längerer Aufenthalt:

Zum längeren Aufenthalt in Thailand berechtigt das Tourist Visum, das Non-Immigrant-Visum oder eine „Extension of Stay“ (Aufenthaltsgenehmigung).

 

Tourist Visum M:

Für touristische Zwecke kann ein 60-Tages-Visum mit einmaliger Einreise beantragt werden. Maximale Aufenthaltsdauer am Stück sind 60 Tage. Danach kann man das 60-Tages-Visum in Thailand einmalig um weitere 30 Tage verlängern. Nach Ablauf der weiteren 30 Tage muss ausgereist werden.

 

Ebenfalls kann ein Multiple Entry Visum mit einer Gültigkeit von 6 Monaten (ab Einreise) ausgestellt werden. Mit diesem Visum kann man sich für maximal 60 Tage am Stück in Thailand aufhalten. Alle 60 Tage muss eine Ausreise in eines der Nachbarländer erfolgen.

Vermögensnachweis: Kontoauszug mit einem Mindestbetrag von 5.000,00 €

Wichtig: eine Kopie der Flugbestätigung / Weiterreisebestätigung (Zug-, Bus- oder Flugticket in eines der Nachbarländer oder ein Visum oder eine Hotelreservierung in einem der Nachbarländer) muss vorliegen!

 

Für das 6-Monats-Visum werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Mindestens eine Ausreise muss nachgewiesen werden (dafür werden Flugbestätigungen, Bustickets, Zugtickets, Buchungsbestätigung von Hotelbuchungen im Ausland oder ein Visum für ein anderes Land anerkannt)
  • Mindestens ein Aufenthaltsort in Thailand muss nachgewiesen werden (Buchungsbestätigung eines Hotels)
  • Mindestens 5.000,-- € Vermögensnachweis auf dem Bankkonto (aktueller Kontoauszug muss nachgewiesen werden)

Das Non-Immigrant-Visum ist am besten für den Langzeitaufenthalt ab 90 Tagen geeignet, jedoch werden zur Beantragung einige Unterlagen benötigt. Es kann nur bei der Botschaft / Generalkonsulat im Heimatland beantragt werden. Für das Non-Immigrant Visum gibt es verschiedene Kategorien mit unterschiedlichen Aufenthaltszeiten:

  • Non-Immigrant-Visum mit einmaliger oder mehrfacher Einreise: berechtigt zum Aufenthalt von 3 Monaten (oder auch 12 Monaten)
  • Non-Immigrant-Visum „B“ (Business) – für geschäftliche Reisen, Angestellte bei einer Thai-Firma bzw. in Thailand ansässigen ausländischen Firma oder Gewerbetreibende (verbunden mit dem Work Permit / Arbeitserlaubnis. Diese Arbeitserlaubnis muss separat beantragt werden. Nur Angestellte einer (Thai-)Firma, bzw. Inhaber einer Limited Company mit mindestens 4 thailändischen Angestellten sind berechtigt, länger als 90 Tage am Stück in Thailand zu bleiben) Zur Beantragung des Visums müssen eine Kostenübernahmeerklärung der deutschen Firma, plus Handelsregisterauszüge sowie Aufenthaltszeitraum, Aufenthaltsort und eine Kopie der Arbeitserlaubnis vorgelegt werden. Von einer thailändischen Firma muss ein Einladungsschreiben mit Angabe des Zeitraums, der Tätigkeit und Aufenthaltsortes, ein Gewerberegisterauszug, Arbeitsvertrag und eine Kopie der Arbeitserlaubnis vorgelegt werden
  • Non Immigrant Visum „O/A“ berechtigt zum Aufenthalt von bis zu einem Jahr (gilt nur für über 50-jährige bzw. Rentner, Ehepartner von thailändischen Staatsbürgern). Die Aufenthaltsdauer kann in Thailand um 1 weiteres Jahr verlängert werden. Für das Non Immigrant Visum O/A muss ein Renten- bzw. Einkommensnachweis (im Original) mit mindestens 1.500,-- € netto (65.000 THB) oder ein Vermögensnachweis (Kontoauszüge / 2 Kopien) über die letzten 3 Monate von mindestens 20.000 € (800.000,- Baht) erbracht werden! Wenn das „O/A“ in Thailand verlängert wird muss auf einem thailändischen Bankkonto ein Guthaben von 800.000 THB vorhanden sein. Das Guthaben muss sich bereits 2 Monate vor derm Verlängerungsgesuch auf dem Bankkonto befinden und muss für weitere 3 Monate auf dem Bankkonto bestehen bleiben! Erst nach Ablauf von insgesamt 5 Monaten dürfen max. 400.000,-- THB abgehoben werden! Demnach müssen 400.000,-- THB dauerhaft nachgewiesen werden!
  • Ab 31.10.2019 ist für die Erteilung des „O/A“-Visums eine Krankenversicherung verpflichtend! Die Deckungssumme der Krankenversicherung muss mindestens 400.000 THB für eine Krankenhausbehandlung bzw. 40.000 THB für eine ambulante Bahandlung betragen.
  • Non Immigrant Visum „O/X“ berechtigt zum Aufenthalt von bis 5 Jahren und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden (gilt nur für über 50-jährige bzw. Rentner) Für das Visum muss ein Vermögensnachweis von mind. 3.000.000 THB auf einem thail. Konto erbracht werden oder mind. 1,8 Mio THB Anlagevermögen auf einer thail. Bank hinterlegt bzw. ein jährliches Einkommen von mind. 1,2 Mio THB nachgewiesen werden. Ebenso muss eine Krankenversicherung in Thailand abgeschlossen werden mit einer Deckungssumme von jeweils mind. 40.000 THB für ambulante Dienstleistungen und 400.000 THB für stationäre Leistungen. Ein polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt werden!
  • Non Immigrant Visum „ED“ „S“ für Education, Ausbildung, Schüler, Sprachschüler & Studenten und unbezahltes Praktikum – max. 90 Tage Aufenthalt
  • Non Immigrant Visum „ED“ „M“ für Education, Ausbildung, Schüler, Sprachschüler & Studenten und unbezahltes Praktikum– max. 90 Tage Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr
  • Non Immigrant Visum „B/S“ Praktikanten- bezahltes Praktikum – max. 90 Tage Aufenthalt (Es besteht nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Das Visum genehmigt einen Aufenthalt von 90 Tagen und muss bei einem länger geplanten Aufenthalt vor Ort beim Immigration Office verlängert werden.)
  • Non Immigrant Visum „O/S“ Freiwilligenarbeit / Volontariat – max. 90 Tage Aufenthalt
  • Non Immigrant Visum „M/S“ Medien- Filmproduzenten & Journalistenvisum – max. 90 Tage Aufenthalt

Wichtig: Nur die Visum-Kategorien „B“ (Business), „B/S“ und „M/S“ berechtigen zur Arbeitsaufnahme gegen Bezahlung. Bei der Kategorie „O/S“ handelt es sich um Freiwilligenarbeit OHNE Bezahlung!

 

Hinweise zum Visum

  • Der Visumantrag kann frühestens 3 Monate vor der Einreise nach Thailand gestellt werden. Innerhalb der 3-monatigen Frist muss dann nach Thailand eingereist werden (sonst verfällt das Visum)
  • Alle Visa-Arten müssen bei der Botschaft oder den jeweiligen Konsulaten (im Heimatland oder Thailand) persönlich beantragt werden (Nur bei der Botschaft in Berlin kann ein Visum über den Postweg beantragt werden).
  • Die Visum-Dauer wird vom Immigration Office in Thailand festgelegt und in den Pass gestempelt (je nach Visum-Typ). Ab dem Einreisetag beginnt die genehmigte Aufenthaltsdauer. Eine Einreise kann vom Immigration Office in Thailand abgelehnt werden.
  • Mit der Ausreise aus Thailand wird das Visum ungültig und kann nicht zur Wiedereinreise genutzt werden.

Infos der Thai-Immigration zum Non-Imigrant O/A


Download
Informationen & Anforderungen Non-Immigrant Visum O/A
Informationsschrift der Immigration auf Deutsch, Englisch und Thai
oa visa oct2019.pdf
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Download
Stand 07.10.2019 in Thai / Englisch
beinhaltet Voraussetzungen zur Visa-Beantragung & Informationen zur Pflichtversicherung
Non Immigrant O-A.pdf
Adobe Acrobat Dokument 4.3 MB

Umwandlung eines bestehenden Visums (Visa Conversion)


Es ist möglich, die genehmigete Aufenthaltsdauer bei den thailändischen Einwanderungsbehörden zu verlängern. Dies wird als "Verlängerung des Aufenthalts / extension of stay" bezeichnet. In der Regel wird eine kurzfristige Verlängerung des Aufenthalts für die visumfreie Einreise, Touristen- oder Non-Immigrant-Visa bis zu 30 Tagen gewährt.

Ein bestehendes Visum (Toursit Visum TR) bzw. die genehmigete Aufenthaltsdauer (einer visumfreien Einreise nach Thailand) kann bei der Zentrale der Einwanderungsbehörde in Bangkok auch in ein in ein Non-Immigrant-Visum O umgewandelt (=conversion) werden. Ihr könnt eine Verlängerung des Aufenthalts für ein Jahr beantragen, wenn Ihr eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Ihr wollt Thailand arbeiten,
  • Ihr wollt gemeinsam mit einem thailändischen Lebenspartner leben / Heirat,
  • Ihr wollt in Thailand studieren 
  • oder Ihr wollt in Thailand (als Altersruhesitz) Eure Rente verbringen (Mindestalter: 50 Jahre). 

Nachdem Ihr den Antrag bei der Behörde eingereicht habt, müsst Ihr Euch noch mind. 15 Tage in Thailand aufhalten, um auf die Genehmigung zu warten. Bei Genehmigung des Antrags wird Euch das Immigrationsbüro 90 Tage Aufenthaltsdauer für ein Non-Immigrant-Visum in den Pass stempeln. Und Sie müssen vor dem Ablauf ausdehnen.
Wichtig:

  • die verbleibende Aufenthaltsdauer muss länger als 15 Tage sein.
  • bis zur Erteilung des Visums könnt Ihr Theiland nicht verlassen        
  • bevor Ihr das Land verlasst müsst Ihr eine Einreiseerlaubnis einholen    
  • Ihr könnt die Aufenthaltsdauer für ein Jahr verlängern, bevor die bisher genehmigte Aufenthaltsdauer abläuft.

ED-Visum zur Weiterbildung und Sprache erlernen


 

Besonders in den Touristengebieten (Phuket, Pattaya, Koh Samui) gibt es qualifizierte Sprachschulen, um Thai und weitere Sprachen zu erlernen.

 

Um ein ED-Visum (Bildungsvisum) für Thailand zu bekommen, müsst Ihr folgendes beachten:

  • Ihr müsst Euch an einer qualifizierten Sprachschule für einen mindestens 3-monatigen Sprachkurs anmelden
  • Die Sprachschule beantragt dann eine Bescheinigung beim thailändischen Bildungsministerium.
  • Ihr beantragt das Bildungsvisum beim Konsulat / Botschaft in Deutschland, solange Ihr noch in Deutschland seid
  • Das Bildungsministerium (in Thailand) bestätigt Eure Anmeldung.
  • Eine Verlängerung Eures ED-Visums auf der Immigration in Thailand erfolgt für die gleiche Dauer wie die Dauer Eures Sprachkurses. Pro Verlängerung muss von Euch die entsprechende Gebühr auf der Immigration bezahlt werden. Ein “Visa-Run” ist nicht erforderlich.

In der Regel sind die Sprachschulen bei der Beantragung Eures Visums behilflich. Je nach Dauer Eures Sprachkurses ist dann ein ununterbrochener Aufenthalt in Thailand von 90 Tagen oder bis zu einem Jahr und mehr möglich.

  • Wenn Ihr den Kurs bei der Sprachschule bucht, noch bevor Ihr in Thailand seid, könnt Ihr das Visum auch erst in Thailand beantragen. Mit der Teilnahmebestätigung an einem Sprachkurs kann dann das Visum bei einer Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Ihr erhaltet dann dann ein 90-Tage-Visum, welches Ihr bei der Immigration vor Ort verlängern könnt.
  • Wenn Ihr Euch aber schon in Thailand befindet und mit einem B- oder Touristenvisum eingereist seid, dann braucht Ihr Dokumente von der Schule und vom örtlichen Amt für Bildung, um bei einer Botschaft oder einem Konsulat außerhalb Thailands Euer Visum beantragen zu können. Hier müsst Ihr die Änderung Eures B- oder Touristenvisums auf ein ED-Visum beantragen!

Die Sprachschulen verlangen neben einer Kopie Eures Reisepasses auch eine Anzahlung in Höhe von 50%, um Euren Antrag zu bearbeiten. Generell werden auch persönliche Daten abgefragt wie: Beruf, bisheriges Einkommen, monatliches Budget für den Aufenthalt, Name der Unterkunft in Thailand etc. Ebenso muss in Deutschland ein Bürge benannt werden!

 

Für Weiterbildungen, Ausbildungen und zum Erlernen der thailändischen Sprache gilt:

  • Non Immigrant Visum „ED“ „S“ für Education, Schüler, Sprachschüler & Studenten und unbezahltes Praktikum – max. 90 Tage Aufenthalt
  • Non Immigrant Visum „ED“ „M“ für Education, Schüler, Sprachschüler & Studenten und unbezahltes Praktikum– max. 90 Tage Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr

Aber Achtung: Das ED-Visum berechtigt Euch nicht dazu, Arbeiten gegen Bezahlung in Thailand auszuführen! Hierfür wird eine spezielle Arbeitsgenehmigung benötigt!

Visum für Volontariate / Freiwilligenarbeit und Praktika


Die Art des Visums hängt von der Art der Beschäftigung ab und ob Ihr für diese Tätigkeit Geld bekommt.

 

Bei der Freiwilligenarbeit und Volontariaten wird von einer ehrenamtlichen, unentgeltlichen Tätigkeit ausgegangen:

  • Non Immigrant Visum „O/S“ Freiwilligenarbeit / Volontariat – max. 90 Tage Aufenthalt

Für Weiterbildungen, Ausbildungen und unbezahlte Praktika gilt:

  • Non Immigrant Visum „ED“ „S“ für Education, Schüler, Sprachschüler & Studenten und unbezahltes Praktikum – max. 90 Tage Aufenthalt
  • Non Immigrant Visum „ED“ „M“ für Education, Schüler, Sprachschüler & Studenten und unbezahltes Praktikum– max. 90 Tage Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr

Aber Achtung: Das ED-Visum berechtigt Euch nicht dazu, andere Arbeiten (außer das beantragte Praktika / Volontariat) in Thailand auszuführen! Hierfür wird eine spezielle Arbeitsgenehmigung benötigt!

 

Für Weiterbildungen, Ausbildungen und bezahlte Praktika gilt:

  • Non Immigrant Visum „B/S“ Praktikanten- bezahltes Praktikum – max. 90 Tage Aufenthalt (Es besteht nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Das Visum genehmigt einen Aufenthalt von 90 Tagen und muss bei einem länger geplanten Aufenthalt vor Ort beim Immigration Office verlängert werden.)

SMART Visum


Das neueste Visum wurde 2018 eingeführt und heißt SMART Visum. Dieses Visum ist besonders für hochqualifizierte Arbeitskräfte, Führungskräfte und Investoren gedacht. Hierbei geht es insbesondere um Zukunfts-Technologien, wie die Entwicklung von alternativen Antriebsarten und Fortbewegungsmöglichkeiten, alternative Energie, Biochemie, Entwicklung von Maschinen und Robotics und medizinische Innovationen.

 

Gültigkeit 1 Jahr:

mehrfache Einreisen

Kosten: 300,-- €

 

Gültigkeit 2 Jahre:

mehrfache Einreisen

Kosten: 600,-- €

 

Gültigkeit 3 Jahre:

mehrfache Einreisen

Kosten: 900,-- €

 

Gültigkeit 4 Jahre:

mehrfache Einreisen

Kosten: 1.200,-- €

Download
Informationsbroschüre zum SMART VISA
englischsprachige Informationsbroschüre zum SMART VISA
smart visa THAILAND.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.7 MB

Wie beantrage ich mein Visum...?


Das Visum könnt Ihr frühestens 3 Monate vor der Abreise nach Thailand beim thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt oder der Königlich-Thailändischen Botschaft in Berlin beantragen. Ab dem Ausstellungstag gilt das Visum dann für 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit müsst Ihr nach Thailand einreisen! Die genehmigte Aufenthaltsdauer beginnt aber erst mit dem Einreisetag in Thailand. Hier wird das Datum des Einreisetages und Ausreisetages in Euren Reisepass gestempelt.

 

Zur Beantragung benötigt Ihr folgende Unterlagen:

  • Antragsformular für das Visum (vollständig ausgefüllt und unterschrieben!)
  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig!)
  • Passfotos: für das Tourist-Visa und ED-Visum wird nur 1 aktuelles biometrisches Passfoto benötigt, für das O/A (Longstay) Visum werden 2 aktuelle, biometrische Passfotos benötigt und beim O/X Longstay 5-Jahresvisum werden 3 aktuelle, biometrische Passfotos benötigt. (Größe der Fotos 4x6 cm) (aktuell bedeutet max. 6 Monate alt!)     
  • Flugbestätigung / Reisedokument zur Ausreise (auf der Flugbestätigung / Reisedokument muss Euer Name klar ersichtlich sein) --> wichtig: Die Ausreise muss nachgewiesen werden
  • Nachweis über beastehende Krankenversicherung (bei Beantragung des Non-Immigrant O/A)

wenn Ihr ein Praktika oder Freiwilligenarbeit machen wollt, benötigt Ihr noch zusätzlich:

  • Einstellungszusage der Organisation mit Angabe der Dauer der Beschäftigung, Art der Tätigkeit, Beschäftigungsort, etc. sowie eine Kopie des Registerauszuges der Organisation (für thailändische NGOs) oder eine Kopie der Einsatzzulassung in Thailand (für ausländische NGOs)
  • wenn Ihr Euch als freiwillige Lehrkraft engagieren wollt, benötigt Ihr zusätzlich einen original Strafregisterauszug aus Eurem aktuellen Wohnsitzland mit einer Gültigkeit von 3 Monaten

Elite Visum


Ja, das geht ;-) Mit dem Elite Visum gibt es eine weitere Möglichkeit ein längerfristiges Visum für Thailand zu erlangen:

Hier gibt es ebenfalls unterschiedliche Visum-Kategorien, welche unterschiedliche Aufenthaltsdauern ermöglichen und verschiedene Vergünstigungen und Privilegien enthalten.

Für alle Visum-Kategorien des Elite Visums gibt es eine sog. Member-Card, ähnlich einer Kreditkarte.

Das Visum ist käuflich und gibt es ab einem Budget von 600.000 THB pro Person 


Visum-Kategorien der Elite Membership


Elite Privilege Easy Access Membership:

Visum-Dauer: 5 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 600.000 THB 

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • kostenloser Limosinenservice, 24 Mal pro Kalenderjahr vom Flughafen zum Hotel, Haus oder Wohnung (in Bangkok, Chiang Mai, Phuket und Koh Samui)
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.

 

Elite Privilege Access Membership:

Visum-Dauer: 10 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 1.000.000 THB 

(für zusätzliche Mitglieder, z.B. Ehepartner oder Kinder je 800.000 THB)

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • kostenloser Limosinenservice, 18 Mal pro Kalenderjahr vom Flughafen zum Hotel, Haus oder Wohnung (in Bangkok, Chiang Mai, Phuket und Koh Samui)
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.

 

Elite Superiority Extension Membership:

Visum-Dauer: 20 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 1.000.000 THB 

(für zusätzliche Mitglieder, z.B. Ehepartner oder Kinder je 800.000 THB)

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.

 

Elite Ultimate Privilege Membership:

Visum-Dauer: 20 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 2.000.000 THB 

plus Jahresgebüher von 20.000 THB 

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • kostenloser Limosinenservice, vom Flughafen zum Hotel, Haus oder Wohnung (in Bangkok, Chiang Mai, Phuket und Koh Samui)
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.
  • Vergünstigungen bei Golf und Spa, jeweils 24 x pro Jahr
  • sowie jährlicher Gesundheits-Check

 

Elite Family Excursion Membership:

Visum-Dauer: 5 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 800.000 THB 

(für zusätzliche Mitglieder, z.B. Ehepartner oder Kinder je 300.000 THB)

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • kostenloser Limosinenservice, 4 Mal pro Kalenderjahr vom Flughafen zum Hotel, Haus oder Wohnung (in Bangkok, Chiang Mai, Phuket und Koh Samui)
  • kostenloser Limosinenservice für Langstrecke, 6 Mal pro Kalenderjahr (bei internationalen Flügen)
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.

 

Elite Family Alternative Membership:

Visum-Dauer: 10 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 800.000 THB 

(für zusätzliche Mitglieder, z.B. Ehepartner oder Kinder je 700.000 THB)

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.

 

Elite Family Premium Membership:

Visum-Dauer: 20 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 1.000.000 THB 

plus Jahresgebüher von 10.000 THB 

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.
  • Vergünstigungen bei Golf und Spa, jeweils 10 x pro Jahr

Für wen ist das Elite Visum u.U. sinnvoll...?

Das Elite Visum kann für all diejenigen unter Euch sinnvoll sein, die

  • unter 50 Jahren sind und somit nicht für das "Rentnervisum" in Frage kommen
  • nicht unbedingt in Thailand einer Beschäftigung / bezahlten Arbeit nachgehen wollen
  • nicht unbedingt mit dem ED-Visum einen Sprachkurs oder eine Weiterbildung machen wollen
  • über das "nötige Kleingeld" verfügen
  • und die Privilegien der Elite Mitgliedschaft schätzen

Mehr Informationen zum Elite Visum sowie die Möglichkeit, dieses zu beantragen findet Ihr hier: https://www.thailandelite.com

Overstay - Überschreitung der Visum Dauer


Es ist illegal, die genehmigte Aufenthaltsdauer zu überschreiten, welche von der Einwanderungsbehörde in den Reisepass gestempelt wurde,  da dies gegen die Einwanderungsbestimmungen Thailands verstößt.

Überschreitungen der Aufenthaltsdauer werden im Rahmen des thailändischen Einreiseverfahrens sanktioniert. Selbst wenn Ihr die Aufenthaltsdauer nur für einen Tag überschreitet, können rechtliche Schritte gegen Euch eingeleitet werden. Bisher (Stand April 2019) wurde 1 Tag Overstay zwar noch nicht geahndet, jedoch könnten dennoch 500 THB Strafe fällig werden! Seit 2018 wird in Thailand verstärkt kontrolliert und die Strafen bei Verstößen gegen die Einwanderungsbestimmungen werden durchgesetzt.

Generell gilt: pro überschrittenem Tag wird eine Strafe von 500 THB fällig. Wenn das Visum für 5 Tage überschritten wird, werden somit 2.500 THB Strafe fällig!

Wichtig: Von der Einwanderungsbehörde wird beim Strafmaß unterschieden zwischen der Selbstanzeige oder ob man bei einer Kontrolle zufällig aufgegriffen wurde! 

Wird die Aufenthaltsdauer um längere Zeit (ab 40 Tage) überzogen, wird aktuell eine Geldstrafe von bis zu 20.000 THB fällig. Außerdem wird man des Landes verwiesen und wird auf einer sog. "Blacklist" geführt. Dadurch erhält man eine Einreise-Sperre und kann längere Zeit nicht wieder in Thailand einreisen!

 

Strafmaß für Ausländer, die sich freiwillig bei den Einwanderungsbehörden gemeldet haben:

  • Unter 90 Tage: Geldstrafe 500 THB pro Tag (Nach Zahlung der Strafe und Ausreise erfolgt kein Einreiseverbot!)
  • Mehr als 90 Tage : 1 Jahr Einreiseverbot 
  • Mehr als 1 Jahren: 3 Jahre Einreiseverbot 
  • Mehr als 3 Jahre: 5 Jahre Einreiseverbot 
  • Mehr als 5 Jahre: 10 Jahre Einreiseverbot 
Strafmaß für Ausländer, die bei einer Kontrolle aufgegriffen wurden:
  • Weniger als 1 Jahr: Einreiseverbot für 5 Jahre
  • Mehr als 1 Jahr: Einreiseverbot für 10 Jahre
Bei einer sehr langen Überziehung der Aufenthaltsdauer muss man sich vor einem Richter verantworten. Eine Gefängnisstrafe kann bei Zahlung einer Geldbuße aufgehoben werden. Aber man wird in einem Internierungslager (Abschiebehaft) festgehalten - bis zur Buchung eines Rückflugtickets in das Heimatland!
Wichtig: eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer kostet vor Ort bei der Immigration nur 1.900,— THB

 

Weitere Informationen zur Beantragung des Visums findet Ihr hier:

http://thaiembassy.de/site/index.php/konsularwesen-visa-beglaubigungen/wie-man-ein-visum-beantragt

Königlich Thailändische Botschaft Berlin

Adresse: Lepsiusstrasse 64/66 12163 Berlin

Tel.: (030) 794 810
Fax.: (030) 794 81 511
E-mail: Allgemeine- und konsularische Informationen:  general@thaiembassy.de
              VISA-Angelegenheiten: visa@thaiembassy.de

Website: http://www.thaiembassy.de

 

Königlich Thailändisches Generalkonsulat
in Frankfurt am Main

Addresse: Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69 86 82 05
Fax.: (069) 69 86 82 28
E-mail: thaifra@mfa.go.th
Homepage: www.thaikonfrankfurt.de