Seit 1. November 2021 können vollständig geimpfte Reisende aus mehreren Ländern, u.a. Deutschland, Österreich und Schweiz, ohne die bisher erforderliche siebentägige Quarantäne nach Thailand einreisen, sofern sie sich zuvor 21 Tage in Deutschland oder einem anderen Land, für das die Erleichterung (einschließlich Thailands) gilt, aufgehalten haben.
Nach der Einreise ist ein PCR-Test verpflichtend. Bis das Testergebnis vorliegt, müssen alle Reisenden in einem von der thailändischen Regierung anerkannten Hotel (SHA+/AQ zertifiziert) auf das Testergebnis warten.
WICHTIG: Vor der Einreise müssen Buchung und Zahlung des Hotels (incl. Transport vom Flughafen zum Hotel) sowie des PCR-Tests nachgewiesen werden, wobei sicher sein sollte, dass das Hotel den „Test & Go-Service" anbietet.
Einreise vollständig Geimpfter:
Einreise von nicht vollständig geimpften Personen:
Wer nicht oder nicht vollständig geimpft nach Thailand einreisen möchte, für den gilt auch nach dem 1. November 2021 die Pflicht zur zehntägigen Quarantäne in anerkannten Quarantänehotels (ASQ-Hotels).
Folgende Schritte sind erforderlich:
WICHTIG: Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Quarantäne, Isolation und Behandlung sind kostenpflichtig. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt.
Die Deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Eine Liste der Länder, für die die erleichterten Einreisebedingungen gelten, sowie weitere wichtige Informationen zu dem neuen Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, finden Sie auf der Website der thailändischen Tourismusbehörde. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland.
Einreise unter COE (Certificate of Entry) bis 01.Nov. 2021
Ab November 2020 gilt für alle Ausländer, die eine Einreisegenehmigung erhalten haben und alle Thais, die wieder nach Thailand einreisen wollen, eine Registrierungspflicht über das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Für die Ausstellung des COE (Certificate of Entry) über die Website http://coethailand.mfa.go.th mussten folgende Dokumente eingereicht werden
WICHTIG: Vor dem 1. November 2021 ausgestellte Certificates of Entry (COE) behalten ihre Gültigkeit.
1. Kopie des Reisepasses (Seite mit dem Passbild)
2. Kopie der Auslandskrankenversicherung, die eine Mindestsumme von 100.000,-- US-Dollar für eine mögliche Behandlung von COVID-19 abdeckt.
3. Kopie des Flugtickets
4. Kopie der Buchungsbestätigung für das Quarantänehotel (ASQ/ALQ) für den Aufenthalt von mindestens 14 Tagen! (Seit 01.05.2021 wurde die Quarantänedauer wieder von 7 bzw. 10 Tagen auf 14 Tage erhöht. Grund dafür sind die steigenden COVID-19 Zahlen ab April 2021)
Dokumente, die dann beim Check-in am Flughafen benötigt werden, sind:
1. Das Certificate of Entry (COE), ausgefülltes Formular T8
2. eine Kopie der Auslandskrankenversicherung, die eine Mindestsumme von
100.000,-- US-Dollar für eine mögliche Behandlung von COVID-19 abdeckt,
3. Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung (in englischer Sprache), sowie
4. eine ärztliche Bescheinigung (in englischer Sprache) über einen negativen RT-PCR-Test auf COVID-19. WICHTIG: Die Flugtauglichkeitsbescheinigung und der RT-PCR-Testergebnis dürfen beim
Abflug nicht alter als 72 Stunden sein)
Zusätzlich muss die Tracking App „Thailand Plus“ auf das Handy geladen werden
Quarantäne Regelungen (Stand November 2021)
Ab November 2021 kann unter dem "Test & Go" Programm quarantänefrei eingereist werden. Lediglich 1 Übernachtung in einem zertifizierten Hotel muss gebucht werden (wie oben beschrieben) Sobald ein negatives Testergebnis vorliegt, kann frei im Land gereist werden.
Im Sandbox-Programm wird die Buchung eines zertifizierten SHA+ Hotels für 7 Tage benötigt!
In der "Alternative-Quarantine" wird die Buchung eines zertifizierten SHA+/AQ- Hotels für 10 Tage benötigt (gilt für alle ungeimpften Reisenden älter als 12 Jahre)
Hygienemaßnahmen vor Ort:
Nahezu landesweit gilt eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit! Wer keine Maske trägt, muss mit einem Bußgeld bis 20.000 THB rechnen! In einigen Provinzen gibt es eine nächtliche Ausgangssperre (Stand 05.05.201 in 28 Provinzen zwischen 21.00 / 23.00 Uhr bis 3 / 4 Uhr morgens). Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt und teilweise nur unter Auflagen (u.a. negativer PCR-Test) möglich. Reiseverbindungen (Zug, Bus, Flugzeug) wurden teilweise gestrichen. Mit Verschiebungen ist zu rechnen. Vor Reiseantritt bitte unbedingt informieren, wie die Situation am Zielort ist und welche Regelungen dort gelten!
Beim Betreten von Geschäften / Malls / Märkten, Parks, Sehenswürdigkeiten oder Behörden wird die Temperatur gemessen. Desinfektionsmittel stehen ebenfalls bereit. Aufgrund der steigenden COVID-19 Fallzahlen sind viele Betriebe (Fitness-Studios, Vergnügungsparks, Schwimmbäder, teilweise Schließung von Restaurants (nur to-go erlaubt), Schließung historischer Stätten, teilweise Schließung von Märkten (z.B. geänderte Öffnungszeiten Chatuchak Markt, BKK) wieder geschlossen!
Ausländern wird empfohlen, die Ankündigungen zu Einwanderungsmaßnahmen genau zu befolgen, um Aktualisierungen zu erhalten. (Zur Zeit angekündigten Maßnahmen bis 30. April 2020 oder weitere
Updates)
Mehr Infos (englisch) dazu hier: https://immigration.go.th/content/visa_auto_extension
Als erweiterte Visum-Erleichterung gewährt die Immigration Phuket Ausländern, die ihr Jahresvisum um ein Jahr verlängern wollen, aber nicht das erforderliche Bankguthaben vorweisen können, ein sog. "Covid-Visum". Dieses berechtigt zum Aufenthalt von weiteren 60 Tagen in Thailand. Die Zeitung „The Phuket News“ zitiert einen pensionierten Ausländer, welcher seit fast zehn Jahren in Thailand lebt und sein Rentnervisum (Retirement Visa / O/A-Visum) erneuern lassen wollte. Sein Antrag wurde abgelehnt, da er auf seinem Bankkonto nicht den Mindestbetrag von 400.000 Baht vorweisen konnte. Er erhielt aber ein Covid-Visum für einen weiteren Aufenthalt von 60 Tagen. (Dieses Visum kann mehrfach verlängert werden und kostet 1.900,-- THB) Oberstleutnant Nareuwat Putthawiro (stellvertretender Leiter der Einwanderungsbehörde Phuket), bestätigte gegenüber der Zeitung „The Phuket News“, dass sich die Bedingungen für eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer mit einem Visum für den Ruhestand nicht geändert haben. Er fügte jedoch hinzu: „Ausländer, die finanzielle Probleme haben und nicht in der Lage sind, die Anforderungen für die Erneuerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu erfüllen, beantragen bitte das Covid-Visum, welches ihnen erlaubt, 60 Tage im Land zu bleiben."
Deutsche Reisende benötigen für eine Reise von max. 30 Tagen kein extra Visum. Die Einreise ist mit dem Reisepass (mindestens 6 Monate Gültigkeit) möglich. Auch Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument / Pass. Die 30-tägige Aufenthaltsdauer kann vor Ort bei einem thailändischen Immigration Office um maximal 30 Tage verlängert werden (Kosten: 1.900,— THB). Die Aufenthaltsdauer beginnt wieder neu, wenn man das Land (kurzfristig) verlässt und wieder neu einreist. Die (Visum-) Befreiung wird höchstens zwei Mal pro Kalenderjahr gewährt, wenn diese über Land oder über eine Seegrenze erfolgt. Bei der Einreise mit dem Flugzeug bestehen diesbezüglich keine Beschränkungen.
Wichtig:
Diese Einreisebestimmungen sind im Visa Exemption Rule geregelt und gelten neben Deutschland auch für weitere 64 Länder. (u.a. Österreich, Schweiz, Italien, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich, USA, Südafrika ...)
Sofern Reisende kein Rückflug- oder Weiterreise-Ticket bei der Einreise vorlegen können, sind sie generell visum-pflichtig. Einige Fluggesellschaften lehnen die Beförderung ab, wenn kein Weiter- oder Rückflugnachweis innerhalb der nächsten 30 Tage stattfindet, bzw. kein Visum nachgewiesen werden kann.
Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis beginnt ab der Einreise und wird vom Immigration Bureau in den Reisepass gestempelt.
Die Bedeutung der Aufenthaltsdauer/des Visums, sowie die exakte Einhaltung der Aufenthaltsdauer, welche in den Pass gestempelt wurde, wird immer wichtiger: Die Überschreitung der Aufenthaltsdauer führt inzwischen auch zu drastischen Strafen und schlimmstenfalls (bei langfristiger Überziehung der Aufenthaltsdauer) auch zum mehrjährigen Einreiseverbot.
Die Regularien um ein thailändisches Visum zu erlangen bzw. die Aufenthaltsdauer zu verlängern, werden von der Regierung immer wieder verändert und das führt häufig zu Verunsicherung und Diskussionsbedarf - besonders bei Langzeit-Aufenthalten!
Die letzte Änderung zum 01.03.2019 betreffend der Verlängerung der Aufenthaltsdauer des Non Immigrant Visum O/A (auch umgangssprachlich als „Retirement-Visas / Rentner-Visum" bezeichnet) sorgt nun für große Verunsicherung unter den Residenten. Ebenso ist ab 31.10.2019 für die Erteilung des O/A-Visums eine Krankenversicherung verpflichtend. Die Deckungssumme der Krankenversicherung muss mindestens 400.000 THB für eine Krankenhausbehandlung bzw. 40.000 THB für eine ambulante Bahandlung betragen.
Für verschiedene Staaten gibt es für die Einreise nach Thailand ein sogenanntes "Visa on Arrival" (30-tägige Einreise für touristische Zwecke):
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Aber mal ganz ehrlich: Wer von Euch hat nach einem Thailandurlaub noch nicht davon geträumt auch einmal längere Zeit im Land des Lächelns zu verbringen? Im Folgenden Artikel erfahrt Ihr einiges über die verschiedenen Visum-Arten und welche Möglichkeiten es für Langzeit-Aufenthalte gibt.
Längerer Aufenthalt:
Zum längeren Aufenthalt in Thailand berechtigt das Tourist Visum, das Non-Immigrant-Visum oder eine „Extension of Stay“ (Aufenthaltsgenehmigung).
Tourist Visum M:
Für touristische Zwecke kann ein 60-Tages-Visum mit einmaliger Einreise beantragt werden. Maximale Aufenthaltsdauer am Stück sind 60 Tage. Danach kann man das 60-Tages-Visum in Thailand einmalig um weitere 30 Tage verlängern. Nach Ablauf der weiteren 30 Tage muss ausgereist werden.
Ebenfalls kann ein Multiple Entry Visum mit einer Gültigkeit von 6 Monaten (ab Einreise) ausgestellt werden. Mit diesem Visum kann man sich für maximal 60 Tage am Stück in Thailand aufhalten. Alle 60 Tage muss eine Ausreise in eines der Nachbarländer erfolgen.
Vermögensnachweis: Kontoauszug mit einem Mindestbetrag von 5.000,00 €
Wichtig: eine Kopie der Flugbestätigung / Weiterreisebestätigung (Zug-, Bus- oder Flugticket in eines der Nachbarländer oder ein Visum oder eine Hotelreservierung in einem der Nachbarländer) muss vorliegen!
Für das 6-Monats-Visum werden folgende Unterlagen benötigt:
Das Non-Immigrant-Visum ist am besten für den Langzeitaufenthalt ab 90 Tagen geeignet, jedoch werden zur Beantragung einige Unterlagen benötigt. Es kann nur bei der Botschaft / Generalkonsulat im Heimatland beantragt werden. Für das Non-Immigrant Visum gibt es verschiedene Kategorien mit unterschiedlichen Aufenthaltszeiten:
Wichtig: Nur die Visum-Kategorien „B“ (Business), „B/S“ und „M/S“ berechtigen zur Arbeitsaufnahme gegen Bezahlung. Bei der Kategorie „O/S“ handelt es sich um Freiwilligenarbeit OHNE Bezahlung!
Hinweise zum Visum
Es ist möglich, die genehmigete Aufenthaltsdauer bei den thailändischen Einwanderungsbehörden zu verlängern. Dies wird als "Verlängerung des Aufenthalts / extension of stay" bezeichnet. In der Regel wird eine kurzfristige Verlängerung des Aufenthalts für die visumfreie Einreise, Touristen- oder Non-Immigrant-Visa bis zu 30 Tagen gewährt.
Ein bestehendes Visum (Toursit Visum TR) bzw. die genehmigete Aufenthaltsdauer (einer visumfreien Einreise nach Thailand) kann bei der Zentrale der Einwanderungsbehörde in Bangkok auch in ein in ein Non-Immigrant-Visum O umgewandelt (=conversion) werden. Ihr könnt eine Verlängerung des Aufenthalts für ein Jahr beantragen, wenn Ihr eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Nachdem Ihr den Antrag bei der Behörde eingereicht habt, müsst Ihr Euch noch mind. 15 Tage in Thailand aufhalten, um auf die
Genehmigung zu warten. Bei Genehmigung des Antrags wird Euch das Immigrationsbüro 90 Tage Aufenthaltsdauer für ein Non-Immigrant-Visum in den Pass stempeln.
Und Sie müssen vor dem Ablauf ausdehnen.
Wichtig:
Besonders in den Touristengebieten (Phuket, Pattaya, Koh Samui) gibt es qualifizierte Sprachschulen, um Thai und weitere Sprachen zu erlernen.
Um ein ED-Visum (Bildungsvisum) für Thailand zu bekommen, müsst Ihr folgendes beachten:
In der Regel sind die Sprachschulen bei der Beantragung Eures Visums behilflich. Je nach Dauer Eures Sprachkurses ist dann ein ununterbrochener Aufenthalt in Thailand von 90 Tagen oder bis zu einem Jahr und mehr möglich.
Die Sprachschulen verlangen neben einer Kopie Eures Reisepasses auch eine Anzahlung in Höhe von 50%, um Euren Antrag zu bearbeiten. Generell werden auch persönliche Daten abgefragt wie: Beruf, bisheriges Einkommen, monatliches Budget für den Aufenthalt, Name der Unterkunft in Thailand etc. Ebenso muss in Deutschland ein Bürge benannt werden!
Für Weiterbildungen, Ausbildungen und zum Erlernen der thailändischen Sprache gilt:
Aber Achtung: Das ED-Visum berechtigt Euch nicht dazu, Arbeiten gegen Bezahlung in Thailand auszuführen! Hierfür wird eine spezielle Arbeitsgenehmigung benötigt!
Die Art des Visums hängt von der Art der Beschäftigung ab und ob Ihr für diese Tätigkeit Geld bekommt.
Bei der Freiwilligenarbeit und Volontariaten wird von einer ehrenamtlichen, unentgeltlichen Tätigkeit ausgegangen:
Für Weiterbildungen, Ausbildungen und unbezahlte Praktika gilt:
Aber Achtung: Das ED-Visum berechtigt Euch nicht dazu, andere Arbeiten (außer das beantragte Praktika / Volontariat) in Thailand auszuführen! Hierfür wird eine spezielle Arbeitsgenehmigung benötigt!
Für Weiterbildungen, Ausbildungen und bezahlte Praktika gilt:
Das neueste Visum wurde 2018 eingeführt und heißt SMART Visum. Dieses Visum ist besonders für hochqualifizierte Arbeitskräfte, Führungskräfte und Investoren gedacht. Hierbei geht es insbesondere um Zukunfts-Technologien, wie die Entwicklung von alternativen Antriebsarten und Fortbewegungsmöglichkeiten, alternative Energie, Biochemie, Entwicklung von Maschinen und Robotics und medizinische Innovationen.
Gültigkeit 1 Jahr:
mehrfache Einreisen
Kosten: 300,-- €
Gültigkeit 2 Jahre:
mehrfache Einreisen
Kosten: 600,-- €
Gültigkeit 3 Jahre:
mehrfache Einreisen
Kosten: 900,-- €
Gültigkeit 4 Jahre:
mehrfache Einreisen
Kosten: 1.200,-- €
Das Visum könnt Ihr frühestens 3 Monate vor der Abreise nach Thailand beim thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt oder der Königlich-Thailändischen Botschaft in Berlin beantragen. Ab dem Ausstellungstag gilt das Visum dann für 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit müsst Ihr nach Thailand einreisen! Die genehmigte Aufenthaltsdauer beginnt aber erst mit dem Einreisetag in Thailand. Hier wird das Datum des Einreisetages und Ausreisetages in Euren Reisepass gestempelt.
Zur Beantragung benötigt Ihr folgende Unterlagen:
wenn Ihr ein Praktika oder Freiwilligenarbeit machen wollt, benötigt Ihr noch zusätzlich:
Ja, das geht ;-) Mit dem Elite Visum gibt es eine weitere Möglichkeit ein längerfristiges Visum für Thailand zu erlangen:
Hier gibt es ebenfalls unterschiedliche Visum-Kategorien, welche unterschiedliche Aufenthaltsdauern ermöglichen und verschiedene Vergünstigungen und Privilegien enthalten.
Für alle Visum-Kategorien des Elite Visums gibt es eine sog. Member-Card, ähnlich einer Kreditkarte.
Das Visum ist käuflich und gibt es ab einem Budget von 600.000 THB pro Person
Elite Privilege Easy Access Membership:
Visum-Dauer: 5 Jahre
erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise
Kosten: 600.000 THB
Vorteile:
Elite Privilege Access Membership:
Visum-Dauer: 10 Jahre
erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise
Kosten: 1.000.000 THB
(für zusätzliche Mitglieder, z.B. Ehepartner oder Kinder je 800.000 THB)
Vorteile:
Elite Superiority Extension Membership:
Visum-Dauer: 20 Jahre
erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise
Kosten: 1.000.000 THB
(für zusätzliche Mitglieder, z.B. Ehepartner oder Kinder je 800.000 THB)
Vorteile:
Elite Ultimate Privilege Membership:
Visum-Dauer: 20 Jahre
erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise
Kosten: 2.000.000 THB
plus Jahresgebüher von 20.000 THB
Vorteile:
Elite Family Excursion Membership:
Visum-Dauer: 5 Jahre
erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise
Kosten: 800.000 THB
(für zusätzliche Mitglieder, z.B. Ehepartner oder Kinder je 300.000 THB)
Vorteile:
Elite Family Alternative Membership:
Visum-Dauer: 10 Jahre
erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise
Kosten: 800.000 THB
(für zusätzliche Mitglieder, z.B. Ehepartner oder Kinder je 700.000 THB)
Vorteile:
Elite Family Premium Membership:
Visum-Dauer: 20 Jahre
erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise
Kosten: 1.000.000 THB
plus Jahresgebüher von 10.000 THB
Vorteile:
Das Elite Visum kann für all diejenigen unter Euch sinnvoll sein, die
Mehr Informationen zum Elite Visum sowie die Möglichkeit, dieses zu beantragen findet Ihr hier: https://www.thailandelite.com
Es ist illegal, die genehmigte Aufenthaltsdauer zu überschreiten, welche von der Einwanderungsbehörde in den Reisepass gestempelt wurde, da dies gegen die Einwanderungsbestimmungen Thailands verstößt.
Überschreitungen der Aufenthaltsdauer werden im Rahmen des thailändischen Einreiseverfahrens sanktioniert.
Selbst wenn Ihr die Aufenthaltsdauer nur für einen Tag überschreitet, können rechtliche Schritte gegen Euch eingeleitet werden. Bisher (Stand April 2019) wurde 1 Tag Overstay
zwar noch nicht geahndet, jedoch könnten dennoch 500 THB Strafe fällig werden! Seit 2018 wird in Thailand verstärkt kontrolliert und die Strafen bei Verstößen gegen die Einwanderungsbestimmungen
werden durchgesetzt.
Generell gilt: pro überschrittenem Tag wird eine Strafe von 500 THB fällig. Wenn das Visum für 5 Tage überschritten wird, werden somit 2.500 THB Strafe fällig!
Wichtig: Von der Einwanderungsbehörde wird beim Strafmaß unterschieden zwischen der Selbstanzeige oder ob man bei einer Kontrolle zufällig aufgegriffen wurde!
Wird die Aufenthaltsdauer um längere Zeit (ab 40 Tage) überzogen, wird aktuell eine Geldstrafe von bis zu 20.000 THB fällig. Außerdem wird man des Landes verwiesen und wird auf einer sog. "Blacklist" geführt. Dadurch erhält man eine Einreise-Sperre und kann längere Zeit nicht wieder in Thailand einreisen!
Strafmaß für Ausländer, die sich freiwillig bei den Einwanderungsbehörden gemeldet haben:
Weitere Informationen zur Beantragung des Visums findet Ihr hier:
http://thaiembassy.de/site/index.php/konsularwesen-visa-beglaubigungen/wie-man-ein-visum-beantragt
Adresse: Lepsiusstrasse 64/66 12163 Berlin
Tel.: (030) 794 810
Fax.: (030) 794 81 511
E-mail: Allgemeine- und konsularische Informationen: general@thaiembassy.de
VISA-Angelegenheiten: visa@thaiembassy.de
Website: http://www.thaiembassy.de
Addresse: Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69 86 82 05
Fax.: (069) 69 86 82 28
E-mail: thaifra@mfa.go.th
Homepage: www.thaikonfrankfurt.de