Visum und Einreise nach Thailand



Generelle Einreise-Anforderungen

Allgemeines:

Reisende aus D-A-CH (und 90 weiteren Ländern) benötigen für eine Reise von 60 Tagen aktuell (Stand Juli 2024) kein extra Visum. Die Einreise ist mit dem Reisepass (mindestens 6 Monate Gültigkeit) möglich. Auch Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument / Pass. Die 60-tägige Aufenthaltsdauer kann vor Ort bei einem thailändischen Immigration Office um maximal 30 Tage verlängert werden (Kosten: 1.900,— THB). Die Aufenthaltsdauer beginnt wieder neu, wenn man das Land (kurzfristig) verlässt und wieder neu einreist. Die (Visum-) Befreiung wird höchstens zwei Mal pro Kalenderjahr gewährt, wenn diese über Land oder über eine Seegrenze erfolgt. Bei der Einreise mit dem Flugzeug bestehen diesbezüglich keine Beschränkungen. 

 

Wichtig

 

Sofern Reisende kein Rückflug- oder Weiterreise-Ticket (kann auch Bus- oder Zugticket sein) bei der Einreise vorlegen können, sind sie generell visum-pflichtig. Einige Fluggesellschaften lehnen die Beförderung ab, wenn kein Weiter- oder Rückflugnachweis innerhalb der nächsten 30 Tage stattfindet, bzw. kein Visum nachgewiesen werden kann.

 

Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis beginnt ab der Einreise und wird vom Immigration Bureau in den Reisepass gestempelt.

Die Einhaltung der Aufenthaltsdauer, welche in den Pass gestempelt wurde, wird immer wichtiger: Die Überschreitung der Aufenthaltsdauer ("Overstay") führt inzwischen zu drastischen Strafen! Für einen Overstay von bis zu längstens 40 Tagen wird eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 THB pro zusätzlichem Aufenthaltstag, bis max. 20.000,-- THB erhoben. Im schlimmsten Fall führt der Overstay (bei langfristiger Überziehung der Aufenthaltsdauer) zu einem mehrjährigen Einreiseverbot, Gerichtsverfahren, Abschiebehaft sowie einer Abschiebung auf eigene Kosten. 

 

Die Regularien um ein thailändisches Visum zu erlangen bzw. die Aufenthaltsdauer zu verlängern, werden von der Regierung immer wieder verändert und das führt zumindest beim Inkrafttreten der Änderungen erst einmal zu Verunsicherung und Diskussionsbedarf.

 

 

Ab dem 15. Juli 2024 gelten für Reisen nach Thailand neue Einreisebestimmungen

 

VISA EXEMPTION

 

Um den internationalen Tourismus weiterhin anzukurbeln können Reisende aus 93 Ländern (u.a. D – A – CH, Frankreich, BE – NE - LUX, Dänemark, Schweden, UK, USA und viele andere) bis zu 60 Tagen pro Einreise (+ 30 Tage Verlängerung in Thailand aufhalten:

 

  • Visa Exemption, gültig ab 15. Juli 2024
  • für die Einreise nach Thailand wird  kein Visum benötigt
  • Reisende sollten über ausreichend Bargeld verfügen:  pro Person 20.000,-- THB oder 40.000,-- THB pro Familie (Ein Nachweis kann vom Einreisebeamten gefordert werden).
  • Die Einreise nach Thailand auf dem Luftweg kann beliebig oft erfolgen.
  • Die Einreise auf dem Land- und Seeweg ist auf maximal 2 Einreisen pro Kalenderjahr beschränkt.
  • gültig für die Einreise nach Thailand zu touristischen und geschäftlichen Zwecken
    • geschäftliche Zwecke bis max. 15 Arbeitstage erlaubt (z.B. Ad-hoc-Arbeit, dringende Geschäftstermine)  *)
    • zu genehmigen über: persönlich beim Thai Immigration Bureau (an jedem internationalen Flughafen) oder beim Arbeitsamt in Thailand. Das Verfahren dauert ca. einen Arbeitstag.
  • Die Einreise nach Thailand unter dem Visa Exemption Programm liegt im alleinigen Ermessen des Immigrationsbeamten.

 

*) 16 Arten von notwendigen / dringenden Arbeiten bzw. Zusatzarbeiten (Ad-hoc-Arbeiten)

 

  • Organisation oder Durchführung von Konferenzen, Schulungen, Seminaren, Ausstellungen oder Messen
  • Durchführung von wissenschaftlichen Spezialvorträgen
  • Luftfahrt-Superintendent
  • Gelegentliche Internet-Audits
  • Nachverfolgung und Behebung technischer Probleme
  • Qualitätskontrolle von Produkten/Waren oder Produkten/Waren Qualitätsprüfung
  • Überprüfung oder Verbesserung von Produktionsprozessen
  • Inspektion oder Wartung von Maschinen und elektrischen Generatoren, Anlagen
  • Wartung und Installation von Maschinen
  • Techniker für elektrische Züge
  • Techniker für Flugzeug- oder Flugzeugausrüstungssysteme
  • Beratungstätigkeit bei der Maschinenwartung oder Maschinensteuerung
  • Vorführung und Prüfung von Maschinen
  • Filmaufnahmen und Diaaufnahmen
  • Rekrutierung von Arbeitssuchenden für die Arbeitsvermittlung im Ausland
  • Prüfung technischer Fähigkeiten für die Vermittlung von Arbeitsplätzen im Ausland

  

Verlängerung der Aufenthaltsdauer (im Visa Exemption Programm) um weitere 30 Tage:

 

Nach der Einreise in Thailand kann die Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau (z.B. Immigrationsbüro BKK im Government Center B, Chaengwattana Soi 7, Laksi, Bangkok 10210, Tel. +66-(0)-2141-9889 oder online auf http://www.immigration.go.th beantragt werden). Die Verlängerung des Aufenthalts liegen im alleinigen Ermessen des Immigrationsbeamten.

 

 

 

Aber mal ganz ehrlich: Wer von Euch hat nach einem Thailandurlaub noch nicht davon geträumt auch einmal längere Zeit im Land des Lächelns zu verbringen? Im Folgenden Artikel erfahrt Ihr einiges über die verschiedenen Visum-Arten und welche Möglichkeiten es für Langzeit-Aufenthalte gibt.

Tourist Visa


Längerer Aufenthalt:

Zum längeren Aufenthalt in Thailand berechtigt beispielsweise das Tourist Visa, ED-Visa, Non-Immigrant-Visa oder eine „Extension of Stay“ (Aufenthaltsgenehmigung) sowie einige weitere Visa-Kategorien.

 

Tourist Visa (TR):

Für touristische Zwecke kann ein 60-Tages-Visum mit einmaliger - bzw. mehrmaliger Einreise beantragt werden. Maximale Aufenthaltsdauer am Stück (pro Einreise) sind 60 Tage. Danach kann man das 60-Tages-Visum in Thailand einmalig um weitere 30 Tage verlängern. Nach Ablauf der weiteren 30 Tage muss ausgereist werden.

 

Visa-Gültigkeit und Kosten:

  • 3 Monate (bei einmaliger Einreise), 35 €
  • 6 Monate (bei mehrmaligen Einreisen / "Multiple Entry"), 175 €

Aufenthaltsdauer:

 

60 Tage pro Einreise (ab dem ersten Einreisedatum)

 

Beantragung des e-Visa über die offizielle website:  https://thaievisa.go.th/visa/tourist-visa

 

Für das Tourist-Visa (TR) werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personaldatenseite des Reisepasses muss im e-Visa-System hochgeladen werden (Nach erfolgreichem Upload werden die biografischen Informationen in die entsprechenden Felder des Antrags eingefügt. Die befüllten Felder müssen vom Antragsteller nochmal auf Richtigkeit überprüft werden) Wenn die Felder mit den persönlichen Daten nicht korrekt ausgefüllt sind, wird der Antrag abgelehnt. Die Gebühr für den Visum-Antrag wird nicht erstattet!
  • ein biometrisches Passfoto ohne Rahmen (max. 6 Monate alt) muss hochgeladen werden
  • Wohnsitzbestätigung: das E-Visum muss über eine bestimmte Botschaft / ein bestimmtes Konsulat beantragt werden, das der konsularischen Zuständigkeit und dem Wohnsitz des Antragstellers entspricht. Dokumente, die den aktuellen Wohnsitz belegen, müssen hochgeladen werden.

    • Minderjährige müssen zusätzlich ihre Geburtsurkunde und die Reisepässe der Eltern hochladen.
  • Buchungsbestätigung Flugticket: das Flugticket, einschließlich Passagiernamen, Flugnummer, Abflug- und Ankunftsdatum muss hochgeladen werden.
  • Nachweis über eine Unterkunft in Thailand, (z.B. eine Hotelbuchungsbestätigung oder einen Mietvertrag oder ein Einladungsschreiben mit thailändischem Personalausweis (ID Card) oder Reisepass von Familie / Freunden / Vermieter in Thailand muss hochgeladen werden

    • Wenn das Hotel nicht selbst gebucht wurde, muss zusätzlich der Reisepass der Person hinzugefügt werden, die das Hotel gebucht hat.

Bearbeitungszeit:

Visaanträge werden i.d.R. innerhalb von 15 Konsulatstagen des Königlich Thailändischen Generalkonsulats bearbeitet (Wichtig: gearbeitet wird an Werktagen [Montag bis Freitag], jedoch nicht an Wochenenden und konsularischen Feiertagen.)

ED-Visa Sprachkurs und Muay Thai


Besonders in den Touristengebieten (Phuket, Pattaya, Koh Samui) gibt es einige Ausbildungsstätten für den thailändischen Nationalsport "Muay Thai" sowie viele qualifizierte Sprachschulen, um Thai und weitere Sprachen zu erlernen.  Das ED-Visa gilt auch für Tauchkurse, Massage-Ausbildung und das Erlernen von thailändischer Kulinarik. Im Rahmen eines ED-Visa (Bildungsvisum) kann eine Aufenthaltsdauer von max. 90 Tagen beantragt werden.

 

Visa-Gültigkeit und Kosten:

  • 3 Monate (bei einmaliger Einreise), 70 €

Aufenthaltsdauer:

 

90 Tage pro Einreise (ab dem ersten Einreisedatum)

 

Um ein ED-Visa für einen Sprachkurs oder Muay Thai Training  für Thailand zu bekommen, müsst Ihr folgendes beachten:

  • Ihr müsst Euch an einer qualifizierten Sprachschule oder Muay Thai Schule anmelden
  • Die Sprach-/Muay Thai Schule beantragt dann eine Bescheinigung beim thailändischen Bildungsministerium.
  • Ihr beantragt das Bildungsvisum beim Konsulat / Botschaft in Deutschland, solange Ihr noch in Deutschland seid
  • Das Bildungsministerium /die Sportbehörde (in Thailand) bestätigt Eure Anmeldung.
  • Eine Verlängerung Eures ED-Visa auf der Immigration in Thailand erfolgt für die gleiche Dauer wie die Dauer Eures Muay Thai-/Sprachkurses. Pro Verlängerung muss von Euch die entsprechende Gebühr auf der Immigration bezahlt werden. Ein “Visa-Run” ist nicht erforderlich.

In der Regel sind die Sprach-/Muay Thai Schulen bei der Beantragung Eures Visums behilflich. Je nach Dauer Eures Sprachkurses ist dann ein ununterbrochener Aufenthalt in Thailand von 90 Tagen und Aufenthalt kann nach der Einreise nach Thailand (je nach Verlängerungsgrund), max. um 1 Jahr verlängert werden 

 

Für das ED-Visa (Language / Muay Thai) werden folgende Unterlagen im e-Visa-System benötigt:

  • Personaldatenseite des Reisepasses muss im e-Visa-System hochgeladen werden (Nach erfolgreichem Upload werden die biografischen Informationen in die entsprechenden Felder des Antrags eingefügt. Die befüllten Felder müssen vom Antragsteller nochmal auf Richtigkeit überprüft werden) Wenn die Felder mit den persönlichen Daten nicht korrekt ausgefüllt sind, wird der Antrag abgelehnt. Die Gebühr für den Visum-Antrag wird nicht erstattet!
    • ein biometrisches Passfoto ohne Rahmen (max. 6 Monate alt) muss hochgeladen werden
    • Wohnsitzbestätigung: das E-Visum muss über eine bestimmte Botschaft / ein bestimmtes Konsulat beantragt werden, das der konsularischen Zuständigkeit und dem Wohnsitz des Antragstellers entspricht. Dokumente, die den aktuellen Wohnsitz belegen, müssen hochgeladen werden.

      • Minderjährige müssen zusätzlich ihre Geburtsurkunde und die Reisepässe der Eltern hochladen.
  • finanzieller Nachweis über Finanzierung der Studiengebühren, Sponsorschreiben über Studiengebühren / Lebenshaltungskosten z. B. über Kontoauszüge

  • Bestätigungsschreiben oder Immatrikulationsbescheinigung (von einer befugten Person unterzeichnet), sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Unterzeichners müssen hochgeladen werden. 
  • Schreiben der zuständigen Behörde / des Bildungsministeriums / ein Schreiben der zuständigen Organisationen, einschließlich der Sportbehörde von Thailand, müssen hochgeladen werden
  • Bearbeitungszeit ca. 15 Konsulartage

Die Sprach-/Muay Thai-Schulen verlangen neben einer Kopie Eures Reisepasses i.d.R. auch eine Anzahlung in Höhe von 50%, um Euren Antrag zu bearbeiten.

 

Die Kategorie "ED-Visa" ist unterteilt in verschiedene Visa-Arten: 

  • Non Immigrant Visum „ED“ Basic Education (für Schulbesuche, Aufenthalt kann nach der Einreise nach Thailand (je nach Verlängerungsgrund), max. um 1 Jahr verlängert werden) 
  • Non Immigrant Visum „ED“ Higher Education (für Universitätsbesuche, Aufenthalt kann nach der Einreise nach Thailand (je nach Verlängerungsgrund), max. um 1 Jahr verlängert werden) 
  • Non Immigrant Visum „ED“ Internship (für unbezahltes Praktikum, Aufenthalt kann nach der Einreise nach Thailand (je nach Verlängerungsgrund), max. um 1 Jahr verlängert werden) 
  • Non Immigrant Visum „ED“ Language / Muay Thai (für Kursbesuch an Sprachschulen / Muay Thai Training, Aufenthalt kann nach der Einreise nach Thailand (je nach Verlängerungsgrund), max. um 1 Jahr verlängert werden) 

 

Aber Achtung: Das ED-Visum berechtigt Euch nicht dazu, Praktika oder Arbeiten gegen Bezahlung in Thailand auszuführen! Hierfür wird eine spezielle Arbeitsgenehmigung benötigt!

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Visum für Volontariate / Freiwilligenarbeit und Praktika

Die Art des Visums hängt von der Art der Beschäftigung ab und ob Ihr für diese Tätigkeit Geld bekommt.

 

Bei der Freiwilligenarbeit und Volontariaten wird von einer ehrenamtlichen, unentgeltlichen Tätigkeit ausgegangen:

  • Non Immigrant Visum „O/S“ Freiwilligenarbeit / Volontariat – max. 90 Tage Aufenthalt

Für Weiterbildungen, Ausbildungen und unbezahlte Praktika gilt:

  • Non Immigrant Visum „ED“ „S“ für Education, Schüler, Sprachschüler & Studenten und unbezahltes Praktikum – max. 90 Tage Aufenthalt
  • Non Immigrant Visum „ED“ „M“ für Education, Schüler, Sprachschüler & Studenten und unbezahltes Praktikum– max. 90 Tage Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr

Aber Achtung: Das ED-Visum berechtigt Euch nicht dazu, andere Arbeiten (außer das beantragte Praktika / Volontariat) in Thailand auszuführen! Hierfür wird eine spezielle Arbeitsgenehmigung benötigt!

 

Für Weiterbildungen, Ausbildungen und bezahlte Praktika gilt:

  • Non Immigrant Visum „B/S“ Praktikanten- bezahltes Praktikum – max. 90 Tage Aufenthalt (Es besteht nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Das Visum genehmigt einen Aufenthalt von 90 Tagen und muss bei einem länger geplanten Aufenthalt vor Ort beim Immigration Office verlängert werden.)

Umwandlung eines bestehenden Visums (Visa Conversion)

Es ist möglich, die genehmigete Aufenthaltsdauer bei den thailändischen Einwanderungsbehörden zu verlängern. Dies wird als "Verlängerung des Aufenthalts / extension of stay" bezeichnet. In der Regel wird eine kurzfristige Verlängerung des Aufenthalts für die visumfreie Einreise, Touristen- oder Non-Immigrant-Visa bis zu 30 Tagen gewährt.

Ein bestehendes Visum (Toursit Visum TR) bzw. die genehmigete Aufenthaltsdauer (einer visumfreien Einreise nach Thailand) kann bei der Zentrale der Einwanderungsbehörde in Bangkok auch in ein in ein Non-Immigrant-Visum O umgewandelt (=conversion) werden. Ihr könnt eine Verlängerung des Aufenthalts für ein Jahr beantragen, wenn Ihr eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Ihr wollt Thailand arbeiten,
  • Ihr wollt gemeinsam mit einem thailändischen Lebenspartner leben / Heirat,
  • Ihr wollt in Thailand studieren 
  • oder Ihr wollt in Thailand (als Altersruhesitz) Eure Rente verbringen (Mindestalter: 50 Jahre). 

Nachdem Ihr den Antrag bei der Behörde eingereicht habt, müsst Ihr Euch noch mind. 15 Tage in Thailand aufhalten, um auf die Genehmigung zu warten. Bei Genehmigung des Antrags wird Euch das Immigrationsbüro 90 Tage Aufenthaltsdauer für ein Non-Immigrant-Visum in den Pass stempeln. Und Sie müssen vor dem Ablauf ausdehnen.
Wichtig:

  • die verbleibende Aufenthaltsdauer muss länger als 15 Tage sein.
  • bis zur Erteilung des Visums könnt Ihr Theiland nicht verlassen        
  • bevor Ihr das Land verlasst müsst Ihr eine Einreiseerlaubnis einholen    
  • Ihr könnt die Aufenthaltsdauer für ein Jahr verlängern, bevor die bisher genehmigte Aufenthaltsdauer abläuft.

Infos der Thai-Immigration zum Non-Imigrant O/A


Download
Informationen & Anforderungen Non-Immigrant Visum O/A
Informationsschrift der Immigration auf Deutsch, Englisch und Thai
oa visa oct2019.pdf
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Download
Stand 07.10.2019 in Thai / Englisch
beinhaltet Voraussetzungen zur Visa-Beantragung & Informationen zur Pflichtversicherung
Non Immigrant O-A.pdf
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  • MUSS NOCH ÜBERARBEITET WERDEN..... UNDER CONSTRUCTION:::
  • Mindestens eine Ausreise muss nachgewiesen werden (dafür werden Flugbestätigungen, Bustickets, Zugtickets, Buchungsbestätigung von Hotelbuchungen im Ausland oder ein Visum für ein anderes Land anerkannt)
  • Mindestens ein Aufenthaltsort in Thailand muss nachgewiesen werden (Buchungsbestätigung eines Hotels)
  • Mindestens 5.000,-- € Vermögensnachweis auf dem Bankkonto (aktueller Kontoauszug muss nachgewiesen werden)

  

Ebenfalls kann ein Multiple Entry Visum mit einer Gültigkeit von 6 Monaten (ab Einreise) ausgestellt werden. Mit diesem Visum kann man sich für maximal 60 Tage am Stück in Thailand aufhalten. Alle 60 Tage muss eine Ausreise in eines der Nachbarländer erfolgen.

Vermögensnachweis: Kontoauszug mit einem Mindestbetrag von 5.000,00 €

Wichtig: eine Kopie der Flugbestätigung / Weiterreisebestätigung (Zug-, Bus- oder Flugticket in eines der Nachbarländer oder ein Visum oder eine Hotelreservierung in einem der Nachbarländer) muss vorliegen!

 

Für das 6-Monats-Visum werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Mindestens eine Ausreise muss nachgewiesen werden (dafür werden Flugbestätigungen, Bustickets, Zugtickets, Buchungsbestätigung von Hotelbuchungen im Ausland oder ein Visum für ein anderes Land anerkannt)
  • Mindestens ein Aufenthaltsort in Thailand muss nachgewiesen werden (Buchungsbestätigung eines Hotels)
  • Mindestens 5.000,-- € Vermögensnachweis auf dem Bankkonto (aktueller Kontoauszug muss nachgewiesen werden)

Das Non-Immigrant-Visum ist am besten für den Langzeitaufenthalt ab 90 Tagen geeignet, jedoch werden zur Beantragung einige Unterlagen benötigt. Es kann nur bei der Botschaft / Generalkonsulat im Heimatland beantragt werden. Für das Non-Immigrant Visum gibt es verschiedene Kategorien mit unterschiedlichen Aufenthaltszeiten:

  • Non-Immigrant-Visum mit einmaliger oder mehrfacher Einreise: berechtigt zum Aufenthalt von 3 Monaten (oder auch 12 Monaten)
  • Non-Immigrant-Visum „B“ (Business) – für geschäftliche Reisen, Angestellte bei einer Thai-Firma bzw. in Thailand ansässigen ausländischen Firma oder Gewerbetreibende (verbunden mit dem Work Permit / Arbeitserlaubnis. Diese Arbeitserlaubnis muss separat beantragt werden. Nur Angestellte einer (Thai-)Firma, bzw. Inhaber einer Limited Company mit mindestens 4 thailändischen Angestellten sind berechtigt, länger als 90 Tage am Stück in Thailand zu bleiben) Zur Beantragung des Visums müssen eine Kostenübernahmeerklärung der deutschen Firma, plus Handelsregisterauszüge sowie Aufenthaltszeitraum, Aufenthaltsort und eine Kopie der Arbeitserlaubnis vorgelegt werden. Von einer thailändischen Firma muss ein Einladungsschreiben mit Angabe des Zeitraums, der Tätigkeit und Aufenthaltsortes, ein Gewerberegisterauszug, Arbeitsvertrag und eine Kopie der Arbeitserlaubnis vorgelegt werden
  • Non Immigrant Visum „O/A“ berechtigt zum Aufenthalt von bis zu einem Jahr (gilt nur für über 50-jährige bzw. Rentner, Ehepartner von thailändischen Staatsbürgern). Die Aufenthaltsdauer kann in Thailand um 1 weiteres Jahr verlängert werden. Für das Non Immigrant Visum O/A muss ein Renten- bzw. Einkommensnachweis (im Original) mit mindestens 1.500,-- € netto (65.000 THB) oder ein Vermögensnachweis (Kontoauszüge / 2 Kopien) über die letzten 3 Monate von mindestens 20.000 € (800.000,- Baht) erbracht werden! Wenn das „O/A“ in Thailand verlängert wird muss auf einem thailändischen Bankkonto ein Guthaben von 800.000 THB vorhanden sein. Das Guthaben muss sich bereits 2 Monate vor derm Verlängerungsgesuch auf dem Bankkonto befinden und muss für weitere 3 Monate auf dem Bankkonto bestehen bleiben! Erst nach Ablauf von insgesamt 5 Monaten dürfen max. 400.000,-- THB abgehoben werden! Demnach müssen 400.000,-- THB dauerhaft nachgewiesen werden!
  • Ab 31.10.2019 ist für die Erteilung des „O/A“-Visums eine Krankenversicherung verpflichtend! Die Deckungssumme der Krankenversicherung muss mindestens 400.000 THB für eine Krankenhausbehandlung bzw. 40.000 THB für eine ambulante Bahandlung betragen.
  • Non Immigrant Visum „O/X“ berechtigt zum Aufenthalt von bis 5 Jahren und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden (gilt nur für über 50-jährige bzw. Rentner) Für das Visum muss ein Vermögensnachweis von mind. 3.000.000 THB auf einem thail. Konto erbracht werden oder mind. 1,8 Mio THB Anlagevermögen auf einer thail. Bank hinterlegt bzw. ein jährliches Einkommen von mind. 1,2 Mio THB nachgewiesen werden. Ebenso muss eine Krankenversicherung in Thailand abgeschlossen werden mit einer Deckungssumme von jeweils mind. 40.000 THB für ambulante Dienstleistungen und 400.000 THB für stationäre Leistungen. Ein polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt werden!
  • Non Immigrant Visum „ED“ „S“ für Education, Ausbildung, Schüler, Sprachschüler & Studenten und unbezahltes Praktikum – max. 90 Tage Aufenthalt
  • Non Immigrant Visum „ED“ „M“ für Education, Ausbildung, Schüler, Sprachschüler & Studenten und unbezahltes Praktikum– max. 90 Tage Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr
  • Non Immigrant Visum „B/S“ Praktikanten- bezahltes Praktikum – max. 90 Tage Aufenthalt (Es besteht nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Das Visum genehmigt einen Aufenthalt von 90 Tagen und muss bei einem länger geplanten Aufenthalt vor Ort beim Immigration Office verlängert werden.)
  • Non Immigrant Visum „O/S“ Freiwilligenarbeit / Volontariat – max. 90 Tage Aufenthalt
  • Non Immigrant Visum „M/S“ Medien- Filmproduzenten & Journalistenvisum – max. 90 Tage Aufenthalt

Wichtig: Nur die Visum-Kategorien „B“ (Business), „B/S“ und „M/S“ berechtigen zur Arbeitsaufnahme gegen Bezahlung. Bei der Kategorie „O/S“ handelt es sich um Freiwilligenarbeit OHNE Bezahlung!

 

Hinweise zum Visum

 

  • Der Visumantrag kann frühestens 3 Monate vor der Einreise nach Thailand gestellt werden. Innerhalb der 3-monatigen Frist muss dann nach Thailand eingereist werden (sonst verfällt das Visum)
  • Alle Visa-Arten müssen bei der Botschaft oder den jeweiligen Konsulaten (im Heimatland oder Thailand) persönlich beantragt werden (Nur bei der Botschaft in Berlin kann ein Visum über den Postweg beantragt werden).
  • Die Visum-Dauer wird vom Immigration Office in Thailand festgelegt und in den Pass gestempelt (je nach Visum-Typ). Ab dem Einreisetag beginnt die genehmigte Aufenthaltsdauer. Eine Einreise kann vom Immigration Office in Thailand abgelehnt werden.
  • Mit der Ausreise aus Thailand wird das Visum ungültig und kann nicht zur Wiedereinreise genutzt werden.

SMART Visum


Das neueste Visum wurde 2018 eingeführt und heißt SMART Visum. Dieses Visum ist besonders für hochqualifizierte Arbeitskräfte, Führungskräfte und Investoren gedacht. Hierbei geht es insbesondere um Zukunfts-Technologien, wie die Entwicklung von alternativen Antriebsarten und Fortbewegungsmöglichkeiten, alternative Energie, Biochemie, Entwicklung von Maschinen und Robotics und medizinische Innovationen.

 

Gültigkeit 1 Jahr:

mehrfache Einreisen

Kosten: 300,-- €

 

Gültigkeit 2 Jahre:

mehrfache Einreisen

Kosten: 600,-- €

 

Gültigkeit 3 Jahre:

mehrfache Einreisen

Kosten: 900,-- €

 

Gültigkeit 4 Jahre:

mehrfache Einreisen

Kosten: 1.200,-- €

Download
Informationsbroschüre zum SMART VISA
englischsprachige Informationsbroschüre zum SMART VISA
smart visa THAILAND.pdf
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Wie beantrage ich mein Visum...?


Das Visum könnt Ihr frühestens 3 Monate vor der Abreise nach Thailand beim thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt oder der Königlich-Thailändischen Botschaft in Berlin beantragen. Ab dem Ausstellungstag gilt das Visum dann für 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit müsst Ihr nach Thailand einreisen! Die genehmigte Aufenthaltsdauer beginnt aber erst mit dem Einreisetag in Thailand. Hier wird das Datum des Einreisetages und Ausreisetages in Euren Reisepass gestempelt.

 

Zur Beantragung benötigt Ihr folgende Unterlagen:

  • Antragsformular für das Visum (vollständig ausgefüllt und unterschrieben!)
  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig!)
  • Passfotos: für das Tourist-Visa und ED-Visum wird nur 1 aktuelles biometrisches Passfoto benötigt, für das O/A (Longstay) Visum werden 2 aktuelle, biometrische Passfotos benötigt und beim O/X Longstay 5-Jahresvisum werden 3 aktuelle, biometrische Passfotos benötigt. (Größe der Fotos 4x6 cm) (aktuell bedeutet max. 6 Monate alt!)     
  • Flugbestätigung / Reisedokument zur Ausreise (auf der Flugbestätigung / Reisedokument muss Euer Name klar ersichtlich sein) --> wichtig: Die Ausreise muss nachgewiesen werden
  • Nachweis über beastehende Krankenversicherung (bei Beantragung des Non-Immigrant O/A)

wenn Ihr ein Praktika oder Freiwilligenarbeit machen wollt, benötigt Ihr noch zusätzlich:

  • Einstellungszusage der Organisation mit Angabe der Dauer der Beschäftigung, Art der Tätigkeit, Beschäftigungsort, etc. sowie eine Kopie des Registerauszuges der Organisation (für thailändische NGOs) oder eine Kopie der Einsatzzulassung in Thailand (für ausländische NGOs)
  • wenn Ihr Euch als freiwillige Lehrkraft engagieren wollt, benötigt Ihr zusätzlich einen original Strafregisterauszug aus Eurem aktuellen Wohnsitzland mit einer Gültigkeit von 3 Monaten

Elite Visum


Ja, das geht ;-) Mit dem Elite Visum gibt es eine weitere Möglichkeit ein längerfristiges Visum für Thailand zu erlangen:

Hier gibt es ebenfalls unterschiedliche Visum-Kategorien, welche unterschiedliche Aufenthaltsdauern ermöglichen und verschiedene Vergünstigungen und Privilegien enthalten.

Für alle Visum-Kategorien des Elite Visums gibt es eine sog. Member-Card, ähnlich einer Kreditkarte.

Das Visum ist käuflich und gibt es ab einem Budget von 600.000 THB pro Person 


Visum-Kategorien der Elite Membership


Elite Privilege Easy Access Membership:

Visum-Dauer: 5 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 600.000 THB 

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • kostenloser Limosinenservice, 24 Mal pro Kalenderjahr vom Flughafen zum Hotel, Haus oder Wohnung (in Bangkok, Chiang Mai, Phuket und Koh Samui)
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.

 

Elite Privilege Access Membership:

Visum-Dauer: 10 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 1.000.000 THB 

(für zusätzliche Mitglieder, z.B. Ehepartner oder Kinder je 800.000 THB)

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • kostenloser Limosinenservice, 18 Mal pro Kalenderjahr vom Flughafen zum Hotel, Haus oder Wohnung (in Bangkok, Chiang Mai, Phuket und Koh Samui)
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.

 

Elite Superiority Extension Membership:

Visum-Dauer: 20 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 1.000.000 THB 

(für zusätzliche Mitglieder, z.B. Ehepartner oder Kinder je 800.000 THB)

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.

 

Elite Ultimate Privilege Membership:

Visum-Dauer: 20 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 2.000.000 THB 

plus Jahresgebüher von 20.000 THB 

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • kostenloser Limosinenservice, vom Flughafen zum Hotel, Haus oder Wohnung (in Bangkok, Chiang Mai, Phuket und Koh Samui)
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.
  • Vergünstigungen bei Golf und Spa, jeweils 24 x pro Jahr
  • sowie jährlicher Gesundheits-Check

 

Elite Family Excursion Membership:

Visum-Dauer: 5 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 800.000 THB 

(für zusätzliche Mitglieder, z.B. Ehepartner oder Kinder je 300.000 THB)

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • kostenloser Limosinenservice, 4 Mal pro Kalenderjahr vom Flughafen zum Hotel, Haus oder Wohnung (in Bangkok, Chiang Mai, Phuket und Koh Samui)
  • kostenloser Limosinenservice für Langstrecke, 6 Mal pro Kalenderjahr (bei internationalen Flügen)
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.

 

Elite Family Alternative Membership:

Visum-Dauer: 10 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 800.000 THB 

(für zusätzliche Mitglieder, z.B. Ehepartner oder Kinder je 700.000 THB)

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.

 

Elite Family Premium Membership:

Visum-Dauer: 20 Jahre

erneuerbares 5-Jahres Multiple Entry Visa (Mehrfacheinreise) mit erweiterbarem einjährigem Aufenthalt bei jeder Einreise

Kosten: 1.000.000 THB 

plus Jahresgebüher von 10.000 THB 

Vorteile:

  • VIP Begrüßung und Begleitung durch einen persönlichen "Elite Assistenten"
  • beschleunigte Abwicklung bei Passkontrolle und Immigration
  • Unterstützung bei Formalitäten auf der Immigration, 90-Tage-Meldung, Eröffnung eines thail. Bankkontos, Fahrerlaubnis etc.
  • Vergünstigungen bei King Power Duty Free, diversen Hotels, Restaurants, großen Kaufhäusern und Warenhäusern.
  • Vergünstigungen bei Golf und Spa, jeweils 10 x pro Jahr

Für wen ist das Elite Visum u.U. sinnvoll...?

Das Elite Visum kann für all diejenigen unter Euch sinnvoll sein, die

  • unter 50 Jahren sind und somit nicht für das "Rentnervisum" in Frage kommen
  • nicht unbedingt in Thailand einer Beschäftigung / bezahlten Arbeit nachgehen wollen
  • nicht unbedingt mit dem ED-Visum einen Sprachkurs oder eine Weiterbildung machen wollen
  • über das "nötige Kleingeld" verfügen
  • und die Privilegien der Elite Mitgliedschaft schätzen

Mehr Informationen zum Elite Visum sowie die Möglichkeit, dieses zu beantragen findet Ihr hier: https://www.thailandelite.com

Overstay - Überschreitung der Visum Dauer


Es ist illegal, die genehmigte Aufenthaltsdauer zu überschreiten, welche von der Einwanderungsbehörde in den Reisepass gestempelt wurde,  da dies gegen die Einwanderungsbestimmungen Thailands verstößt.

Überschreitungen der Aufenthaltsdauer werden im Rahmen des thailändischen Einreiseverfahrens sanktioniert. Selbst wenn Ihr die Aufenthaltsdauer nur für einen Tag überschreitet, können rechtliche Schritte gegen Euch eingeleitet werden. Bisher (Stand April 2019) wurde 1 Tag Overstay zwar noch nicht geahndet, jedoch könnten dennoch 500 THB Strafe fällig werden! Seit 2018 wird in Thailand verstärkt kontrolliert und die Strafen bei Verstößen gegen die Einwanderungsbestimmungen werden durchgesetzt.

Generell gilt: pro überschrittenem Tag wird eine Strafe von 500 THB fällig. Wenn das Visum für 5 Tage überschritten wird, werden somit 2.500 THB Strafe fällig!

Wichtig: Von der Einwanderungsbehörde wird beim Strafmaß unterschieden zwischen der Selbstanzeige oder ob man bei einer Kontrolle zufällig aufgegriffen wurde! 

Wird die Aufenthaltsdauer um längere Zeit (ab 40 Tage) überzogen, wird aktuell eine Geldstrafe von bis zu 20.000 THB fällig. Außerdem wird man des Landes verwiesen und wird auf einer sog. "Blacklist" geführt. Dadurch erhält man eine Einreise-Sperre und kann längere Zeit nicht wieder in Thailand einreisen!

 

Strafmaß für Ausländer, die sich freiwillig bei den Einwanderungsbehörden gemeldet haben:

  • Unter 90 Tage: Geldstrafe 500 THB pro Tag (Nach Zahlung der Strafe und Ausreise erfolgt kein Einreiseverbot!)
  • Mehr als 90 Tage : 1 Jahr Einreiseverbot 
  • Mehr als 1 Jahren: 3 Jahre Einreiseverbot 
  • Mehr als 3 Jahre: 5 Jahre Einreiseverbot 
  • Mehr als 5 Jahre: 10 Jahre Einreiseverbot 
Strafmaß für Ausländer, die bei einer Kontrolle aufgegriffen wurden:
  • Weniger als 1 Jahr: Einreiseverbot für 5 Jahre
  • Mehr als 1 Jahr: Einreiseverbot für 10 Jahre
Bei einer sehr langen Überziehung der Aufenthaltsdauer muss man sich vor einem Richter verantworten. Eine Gefängnisstrafe kann bei Zahlung einer Geldbuße aufgehoben werden. Aber man wird in einem Internierungslager (Abschiebehaft) festgehalten - bis zur Buchung eines Rückflugtickets in das Heimatland!
Wichtig: eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer kostet vor Ort bei der Immigration nur 1.900,— THB

 

Weitere Informationen zur Beantragung des Visums findet Ihr hier:

http://thaiembassy.de/site/index.php/konsularwesen-visa-beglaubigungen/wie-man-ein-visum-beantragt

Königlich Thailändische Botschaft Berlin

Adresse: Lepsiusstrasse 64/66 12163 Berlin

Tel.: (030) 794 810
Fax.: (030) 794 81 511
E-mail: Allgemeine- und konsularische Informationen:  general@thaiembassy.de
              VISA-Angelegenheiten: visa@thaiembassy.de

Website: http://www.thaiembassy.de

 

Königlich Thailändisches Generalkonsulat
in Frankfurt am Main

Addresse: Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69 86 82 05
Fax.: (069) 69 86 82 28
E-mail: thaifra@mfa.go.th
Homepage: www.thaikonfrankfurt.de